Kündigung & Kündigungsschutzklage
Ich erhebe fristgerecht Klage beim Arbeitsgericht und prüfe ob eine ordentliche, fristlose oder betriebsbedingte Kündigung wirksam ist. Die Drei-Wochen-Frist ist dabei entscheidend.
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Eine Kündigung trifft meist unvorbereitet. Kanzlei MG steht Ihnen schnell und zuverlässig zur Seite, von der ersten Einschätzung bis zur Kündigungsschutzklage oder der Verhandlung einer Abfindung.
Als Rechtsanwältin vertrete ich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, außergerichtlich und gerichtlich.
Ich erhebe fristgerecht Klage beim Arbeitsgericht und prüfe ob eine ordentliche, fristlose oder betriebsbedingte Kündigung wirksam ist. Die Drei-Wochen-Frist ist dabei entscheidend.
Ich verhandele Aufhebungsverträge und Abfindungsregelungen und gestalte sie rechtssicher. Dabei schaue ich auch auf steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen.
Ich prüfe ob eine Abmahnung berechtigt ist und wehre unberechtigte Abmahnungen ab. Das beinhaltet die Entfernung aus der Personalakte und eine arbeitsrechtliche Einschätzung.
Ich erstelle, prüfe und berichtige Arbeitszeugnisse und Zwischenzeugnisse und setze ein wohlwollendes und wahrheitsgemäßes Zeugnis durch.
Ich setze offene Vergütungsansprüche durch, ob Mindestlohn, Lohnpfändung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder die Vergütung von Überstunden.
Ich setze Urlaubsanspruch, Urlaubsabgeltung und Sonderurlaub durch und schütze bei Mutterschutz und Elternzeit. Befristungen prüfe ich auf ihre Rechtmäßigkeit.
Schildern Sie mir Ihr Anliegen, ich prüfe Ihre Situation und melde mich an Werktagen innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.